Erklärung zur Barrierefreiheit


Die Arbeiterkammer Niederösterreich und die Wirtschaftskammer Niederösterreich sind bemüht, ihre Websiten und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. l. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website „Berufsorientierung To Go“ (https://www.berufsorientierungtogo.at/).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar. Jene Teile der Website, die nicht den obigen Richtlinien entsprechen, wurden anderweitig auf Barrierefreiheit optimiert und werden im Folgenden erläutert:

  • Manche Elemente mit Textinhalt (vorwiegend Buttons und Labels) weisen Kontrastwerte zwischen Text und Hintergrund auf, die nicht den Richtlinien von WCAG 2.1 entsprechen. Die Kontrastwerte wurden stattdessen dem APCA-Algorithmus entsprechend optimiert. Dieser wird zum aktuellen Stand (Juni 2025) im Entwurf der WCAG-3.0-Richtlinie dem alten Algorithmus aus der WCAG-2.1-Richtlinie vorgezogen und erzielt eine bessere Beurteilung von Farbkontrasten, wie sie von Menschen wahrgenommen werden.

Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt 10.06.2025 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Website „Berufsorientierung To Go“ auffallen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an:

bildung@wknoe.at

Wir prüfen Ihre Anliegen und bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zu geben.

Zuständige Stelle für Barrierefreiheit:

Wirtschaftskammer Niederösterreich

bildung@wknoe.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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